Antrag der SPD-Fraktion zum Meldegesetz

Im geplanten, vom Bundestag bereits beschlossenen „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)“ ist im umstrittene § 44 „Einfache Melderegisterauskunft“ die pauschalen Möglichkeit des Weiterverkaufs der Datensätze der BürgerInnen auch für gewerbliche Zwecke gegeben. Egal wie sich der Bundesrat zum neuen Meldegesetz entscheidet, lehnt die SPD-Fraktion des Markt- gemeinderates entschieden den Weiterverkauf von Datensätzen , vor allem für gewerbliche Zwecke, grundsätzlich ab. Dies ermöglicht die Formulierung in § 44, die davon ausgeht, dass eine Behörde die Daten weitergeben „darf“ - aber eben nicht muss. Es besteht somit kein Anspruch der Privatwirtschaft, Datensätze abzukaufen.

Datensätze der BürgerInnen erfüllen nicht den Zweck der Vorratsdatenspeicherung für die Privatwirtschaft, deshalb muss der generelle Zugriff auf diese Daten verhindert werden. Die jetzige Regelung, dass jede/r Bürger/In aktiv widersprechen muss, ist nur die Grundlage für den jederzeitigen Verkauf der Daten.

Unabhängig von der Entscheidung des Bundesrates sollte die Gemeinde Offingen jetzt beschließen die Daten Ihrer Bürgerinnen und Bürger keinesfalls an die Privatwirtschaft zu veräußern.

Juli 2012